Geschrieben von: Basti Donnerstag, den 24. September 2009 um 21:47 Uhr
Deutschland wird mit der nächsten Wahl endlich hochoffiziell als Bananerepublik anerkannt. Im Bereich Internetsicherheit konkurriert die BRD ja global gesehen schon seit längerer Zeit mit so Horten der Demokratie wie China und Usbekistan. Nun hat der deutsche Staat scheinbar auch im Sektor Wahlen einiges an Boden gut gemacht. Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit wird zum ersten Mal Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden um den korrekten Ablauf der Bundestagswahl zu überprüfen (und um mal zu schauen was sich die Angie damals alles so bei Honnie Honey abgeschaut hat). Hauptsächlich geht es um die keineswegs unumstrittene Ablehnung mehrerer kleinerer Parteien.: "Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Mal ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland", sagte der Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, Jens-Hagen Eschenbächer, der "Financial Times Deutschland". "Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen." Laut Eschenbächer sollen die zwölf Wahlbeobachter den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl
veröffentlicht wird." Der Ausschuss (nomen ist omen) unter Führung von Bundeswahlleiter Roderich Egeler (kommt von egelig was altdeutsch für egelartige Lebensform ist) hatte der APPD (Plastic Bomb berichtete:http://www.plastic-bomb.eu/cms/index.php/component/content/article/1-news/397-appd-und-die-partei-nicht-zur-bundestagswahl-zugelassen) den Grauen (in diesem Fall ist die Zeit wahrscheinlich auf Seiten von Herrn Egeler und ich meine nicht die Onanievorlage für Gymnasiasten) und der Satirepartie Die Partei am Donnerstag den Parteienstatus aberkannt und der Freien Union von Gabriele Pauli die Zulassung zur Wahl verweigert. Staatsrechtler Martin Morlok (hört sich zwar an wie der Bösewicht aus einem Fantasyfilm mit Dolf Lundgren ist aber in diesem Fall eher der „Gute“) äußerte im SPIEGEL, dass die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses eine Wiederholung der Wahl nach sich ziehen könnten. Das Gremium hätte bei seiner entscheidenden zweiten Sitzung am vergangenen Donnerstag "nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt, eine erkennbar falsche Entscheidung zu revidieren". Obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass wegen so was hierzulande in Kleingartenanlagistan die Wahl wiederholt wird hat sich das Bundesverfassungsgericht in der jüngsten Zeit recht häufig mit dem Thema Wahlen an sich beschäftigt. Der Einsatz von Wahlcomputern wurde bereits beanstandet, ebenso ein widersinniger Zähleffekt (Im Urteil vom Juli 2008 haben die Karlsruher Richter eine Regelung kritisiert, nach der in bestimmten Konstellationen ein Verlust an Stimmen zu einem Gewinn an Mandaten führen kann - Fachleute nennen das „negatives Stimmgewicht“. Weil die Materie aber so kompliziert ist, hat unsere ehrenwerte Politikerkaste bis Mitte 2011 Zeit die Reform durchzuführen. Am 27. September wird hierzulande also verfassungswidrig gewählt), der mit der Existenz sogenannter Überhangmandate zusammenhängt. Letzterer wird den OSZE-Beobachtern wahrscheinlich ebenfalls nicht sonderlich gut gefallen. Morlok führte weiter aus, dass bei der Ablehnung der Freien Union, bei der es um einen Formfehler der Vorsitzenden Pauli ging, der Ausschuss den "wesentlichen rechtlichen Aspekt überhaupt nicht diskutiert habe": Paulis fehlende Unterschrift hätte im Prinzip auch nach Fristablauf noch nachgeholt werden können. Um so schlimmer sei, dass abgelehnte Parteien vor der Wahl kein Gericht anrufen könnten. Morlok weiter: "Das ist rechtstaatlich nicht hinnehmbar - im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss." Ist aber eher medienwirksames Getöse von unserem Herrn Experten als wahrscheinlich, da es Splitterparteien in Deutschland verglichen mit anderen Ländern äußerst schwer haben, wenn sie sich gegen eine Ablehnung des zuständigen Wahlleiters wehren wollen. Zwar darf eine Vereinigung nach dem Bundeswahlgesetz Einspruch beim Bundestag einlegen, und in einem nächsten Schritt mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Möglich ist dies allerdings erst nach der Wahl. (Klingt komisch is aber so) Eine endgültige Entscheidung fällt oft erst nach Jahren und hängt davon ab, ob sich ein möglicher Verstoß überhaupt auf die Sitzverteilung hätte auswirken können (Zu diesem Zweck bedient man sich ebenso wie im alten Rom der hohen Kunst der wahrsagerischen Deutung des Schwalbenflugs). Ein Rechtsschutz der allerdings nur auf dem Papier existiert: Dass Karlsruhe wegen einer nicht zugelassenen Splitterpartei eine Bundestagswahl kippt, darf wie bereits erwähnt als mehr als illusorisch angesehen werden Bis es überhaupt zu einer Entscheidung kommt, ist die Legislaturperiode gewöhnlich längst vorbei. Als Rekordhalter nennt das Internet- Fachportals wahlrecht.de eine Beschwerde aus dem Jahr 2002 zum Thema Überhangmandate. Selbige war „bereits“ in diesem Frühjahr nach nur 2349 Tagen erledigt. Schon seit langem mahnt wahlrecht.de deshalb einen wirkungsvolleren Rechtsschutz an. Ein Mitglied des Bundeswahlausschusses, der von den Grünen nominierte Rechtsanwalt Hartmut Geil (was für ein Pornoname, ja so ist es halt das libertine Hippiebildungsbürgertum), spricht sich sogar dafür aus, "das Verfahren der Partei-Anerkennung einfach abzuschaffen". Er bezeichnet es als "schwierigen Zustand", dass der Ausschuss ad hoc eine so heikle Entscheidung treffen müsse, zumal es dafür "keine guten und griffigen Kriterien gibt". Bundeswahlleiter Egeler verteidigte jedoch energisch sein Vorgehen. Die Ablehnung der Freien Union sei vom Wahlausschuss nach intensiver Diskussion entschieden worden, erklärte er. Er stellte zugleich klar, das einzig zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Ausschusses sei der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag. Die Arbeit des Ausschusses ist erwiesenermaßen alles andere als vorbildlich. Das Votum gegen Sonneborns Partei scheint beispielsweise auf einer „Fehlinformation“ über deren Größe zu beruhen, wie auf Spiegel Online nachzulesen ist. Eine Beschwerde der Partei scheiterte, nicht etwa wegen fehlender Ernsthaftigkeit ihres Programms, sondern weil Rechtsschutz laut dem Bundesverfassungsgericht erst nach der Wahl möglich sei. Lustig ist das in dem Wahlausschluß ausschließlich Mitglieder der etablierten Parteien vertreten sind. Das ist in etwas so als ob MC DONALDS und BURGERKING darüber entscheiden dürfen ob gegenüber ne Dönerbude aufmachen darf. Die Gründung einer Partei, heißt es in Artikel 21, ist frei. Über ihre Zulassung zur Wahl befindet der Wahlausschuss anhand «weicher» Kriterien, wie Größe oder Zahl der Landesverbände. -Basti-Kommentare (3)

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geschrieben von BleckJack,
02.Oktober 2009, 09:15 Uhr
im nachhinein kann man bei der Wahl hier genauso wie im Iran auch nur fragen "Where is my vote" ? mir wird übel wenn das was auch noch Demokratie nennt . . .
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geschrieben von simon,
25.September 2009, 18:33 Uhr
unumstritten bleibt die piratenpartei für mich nicht, dafür sehn die viel zu hässlich aus. aber atakeks! Klassenkampf aus der mittelschicht zu führen gelingt auch nicht immer so richtig zufriedenstellend. nichtsdestotrotz lehn ich die piratenpartei im zweifel nicht ab. sie tragen wirklich verdienste in der netzpolitik. zum klassenkampf zeige ich mich solidarisch. die arme partei, vor der es sogar mir gruselt, hat mein beileid.
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